Bedarf für „Otto Normalverbraucher“

Sie stehen mit beiden Beinen im Leben – und das ist der Versicherungsschutz, den Sie benötigen!

Absicherung ist ein menschliches Grundbedürfnis

Schon seit Urzeiten ist es ein Bedürfnis der Menschen, sich vor Risiken zu schützen. Mit der Zeit haben sich auch die Risiken geändert, denen wir und unser Hab und Gut ausgesetzt sind – das Bedürfnis der Absicherung ist jedoch geblieben und Versicherungen helfen.

Versicherungen gibt es wie „Sand am Meer“ und für die Absicherung verschiedenster Risiken. Ob sie alle sinnvoll und tatsächlich bedarfsgerecht sind, sei einmal dahingestellt. Soviel vorweg gesagt: Sie müssen sich nicht gegen jede denkbare Gefahr versichern. Überversichert will ja schließlich auch niemand sein. Doch es gibt Absicherungen, auf die Sie keinesfalls verzichten sollten, da diese im Zweifel Ihre Existenz sichern können.

Was brauchen Sie?

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch hohe Schäden wäre eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte ausbrennt.

Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht, stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Daher ergibt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn.

Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?

Unfallversicherung

Sollten Sie bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, empfiehlt es sich in jedem Fall zu prüfen, ob die Versicherungssummen ausreichend hoch gewählt wurden – und ob die für Sie hinterlegte Berufsgruppe korrekt ist. Handwerklich tätige Menschen müssen durch ihr höheres Unfallrisiko auch einen höheren Beitrag zahlen. Ist die Berufsgruppe falsch hinterlegt, kann es im Schadensfall dazu kommen, dass die Leistung auf den Berufsgruppen-Prämiensatz des Zahlbeitrages angepasst wird. Die Folge ist dann eine deutlich niedrigere Entschädigung. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie darin mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal leben können. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Auch eine Unfallversicherung kann zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Es ist unbedingt empfehlenswert zu prüfen, ob eine ausreichende, korrekte Deckung vorhanden ist. Ansonsten sollte die Versicherung angepasst werden.

Hausratversicherung

In einer Wohnung sammeln sich hohe Werte an. Dessen wird man sich oft erst nach einem Schadensfall bewusst. Die Hausratversicherung erstattet die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung nach Totalschaden Ihres Hausrats. Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Gefahren decken einen Großteil dessen ab, was Ursache für einen Schaden sein kann (u. a. Einbruch-Diebstahl, Brand, Leitungswasser, usw.). Gewiss kann man den neuen Fernseher nach einem Überspannungsschaden noch selbst bezahlen – eine komplett neue Wohnungseinrichtung, Kleidung, Elektronik, etc. nach einem Brand kann jedoch schnell zu einem existenzbedrohenden Problem werden. Auch die Hausratversicherung sehen wir daher als „must have“.

Glasversicherung

Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflichtversicherung erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie die Tür Ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müssen Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mitversichert.