Gewerbetreibende
Große Chance – große Eigenverantwortung
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist nicht nur ein Risiko – es ist auch die vielleicht größte Chance im Berufsleben. Nicht nur in finanzieller Hinsicht kann die Selbstständigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Auch die innere Befriedigung etwas Eigenes aufzubauen, der eigene Herr zu sein, kann nicht zu niedrig bewertet werden. Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung!
Dennoch kann jedem einmal ein Missgeschick passieren. Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer überwachen. Was kann man tun, wenn Kunden nicht zahlen? Wie können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren? Was passiert, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen?
Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die bedacht werden müssen.
Wir möchten Ihnen hier zumindest eine kleine Übersicht der wichtigsten Bereiche liefern. Dies kann natürlich eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Betriebliche Risiken
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Gewerbetreibenden. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit Ihrem Privatvermögen haftbar. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierenden Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall) aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert. Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler,… Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf. Für die meisten Kammerberufe (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, usw.) ist das Vorhandensein einer solchen Haftpflichtdeckung eine Pflichtversicherung und somit Zulassungsvoraussetzung. Ein Abschluss ist für jeden empfehlenswert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.