Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

So gut wie verheiratet

Wenn sich zwei Menschen finden und ihr Leben zusammen verbringen möchten, dann ist der Bund fürs Leben immer ein Grund zum Feiern. Ganz gleich, ob in einer hetero- oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Zwar bleibt letzterer die Möglichkeit der klassischen Eheschließung noch verwehrt, die eingetragene Lebenspartnerschaft bezeugt aber, dass hier zwei Menschen Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Weil der Gesetzgeber aber noch nicht in allen Punkten die faktische Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften geschaffen hat, sollten Sie sich einen Moment Zeit nehmen und Ihre gemeinsame Vorsorgesituation, Ihren Versicherungsschutz und einige grundsätzliche Regelungen überdenken.

Gesetzliche Versorgung

Der Gesetzgeber behandelt und fördert die eingetragene Lebenspartnerschaft fast identisch wie die Institution der Ehe. Auf Basis dieses Familienbildes wurden Weichen gestellt, die beiden Partnern eine gewisse Basisversorgung sichern sollen. Auch die steuerlichen Möglichkeiten wurden weitestgehend angeglichen. Lediglich der Versorgungsausgleich nach einer Trennung ist nicht vorgesehen.

Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Lebenspartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dessen Erwerbsstatus nicht eine eigene Krankheitsvorsorge begründet. Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz erhalten