Absicherung für Künstler
„Kunst“ kommt bekanntlich von „können“ und wer etwas kann, der sollte das auch tun – nach Möglichkeit auch beruflich. Sich als Künstler zu etablieren und davon leben zu können ist natürlich kein Zuckerschlecken. Dennoch gibt es wohl kaum etwas Schöneres, als von seinem Talent leben zu können.
Da auch ein Künstlerleben der gesellschaftlichen Entwicklung Tribut zollen muss, sollten verschiedene Punkte bedacht werden, damit Ihnen ein Missgeschick oder eine Erkrankung nicht finanziell das Genick bricht. Wir möchten Ihnen hier gerne die wichtigsten Bereiche aufzeigen, die Sie bei Ihrem persönlichen Risikomanagement beachten sollten.
Ihre persönliche Vorsorge
Ganz oben auf Ihrer Prioritätenliste sollte natürlich Ihre persönliche Vorsorge stehen. Im Detail sind es diese drei Probleme, die gelöst werden müssen:
- Krankheit
- Pflegefall
- Einkommen im Alter
Da das Einkommen von Künstlern oft stark schwankt, gab es hier in der Vergangenheit oft Probleme. Konnten Versicherungsbeiträge nicht gezahlt werden, bestand kein Versicherungsschutz mehr – eine Behandlung beim Arzt war dann der Super-GAU für die finanzielle Situation der nächsten Jahre. Für das Alter wurde auch nicht von jedem ausreichend gespart, weshalb im Rentenalter der Gang zum Sozialamt für manchen unumgänglich war.
Der Gesetzgeber hat die besondere Situation von Künstlern verstanden und versuchte, eine Lösung zu schaffen, die auch dem Künstlerstand zu einer soliden sozialen Absicherung verhilft. Mit Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) wurde die Künstlersozialkasse eingeführt.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist kein eigener Leistungsträger, sondern bezuschusst die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenkasse freier Wahl. Gleiches gilt für die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Künstler und Publizisten, die Mitglied der KSK sind, müssen so nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge selbst aufbringen, der Rest wird durch Zuschüssen des Bundes und durch die Abgaben von verwertenden Unternehmern (z. B. Veranstaltern) aufgebracht.
Die KSK entscheidet darüber, ob ein Antragsteller als selbstständiger Künstler oder als Publizist anerkannt wird. Sie berechnet die Beitragsanteile für Ihre Mitglieder, zieht diese auch ein und leitet die vollen Beiträge an die Leistungsträger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.