Was Sie bei einer Scheidung beachten sollten
Verläuft eine Trennung einvernehmlich, lassen sich die nun anstehenden Dinge meist einfach und elegant lösen. Bei einer Trennung im Streit ist dies meist nicht mehr möglich. Diese Broschüre soll Ihnen in dieser schwierigen Situation als kleine Orientierungshilfe dienen. Auch wenn Sie gerade tausend andere Dinge im Kopf haben, dürfen Sie die anstehende Neuregelung Ihrer Absicherung nicht außer Acht lassen.
Persönliche Absicherung
Eine Scheidung stellt eine dramatische Veränderung Ihrer Versorgungssituation dar. Ohne den bisherigen Ehepartner, der einem in schlimmen Fällen auch finanziell den Rücken mit frei gehalten hat, muss der Absicherungsbedarf in der neuen Situation geprüft werden. Vor allem jetzt darf es keine wesentlichen Lücken in Ihrer Absicherung geben, damit Sie keinen Schiffbruch erleiden.
Altersvorsorge – Güterstand – Versorgungsausgleich
Der größte Teil der Ehepaare lebt im gesetzlich vorgesehenen Stand der Zugewinngemeinschaft. Mit einer Scheidung kommt es zu einem Ausgleich vorhandener, während der Dauer der Ehe hinzu gewonnener, Vermögenswerte. Der Güterstand kann vertraglich zwischen den Eheleuten auch hiervon abweichend geregelt werden (z. B. Gütertrennung).
Die Versorgungsanrechte, die beide Partner während ihrer Ehe erworben haben, werden für den Versorgungsausgleich als gemeinsame Leistung angesehen. Folglich gehören Sie in dieser Betrachtung beiden zu gleichen Teilen. Bei einer Scheidung bestehen daher gleichhohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit. In der Ehezeit erworbene Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, aber auch aus privater Vorsorge, müssen zu gleichen Teilen auf beide aufgeteilt werden.
Der vereinbarte Güterstand hat auf die Regelung des Versorgungsausgleichs keine automatische Auswirkung. Dieser muss ggf. separat vertraglich geregelt werden. Dies wurde erst am 18.01.2012 in einem Urteil des BGH bestätigt. Im Verfahren ging es um eine private Rentenversicherung, in die die Ehefrau 150.000 Euro einbezahlt hatte. Das Ehepaar lebte im Güterstand der Gütertrennung. Das Familiengericht sprach dem Ehemann im Zug des Versorgungsausgleichs die Hälfte des Vertragswerts zu. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.