Sicherheit für Schüler und Studenten
Noch mitversichert?
Für die Dauer der Schulausbildung bzw. des Studiums genießt Ihr Kind in einigen Fällen noch Schutz über Ihre Versicherungsverträge. Lassen Sie uns die wichtigsten Sparten einzeln betrachten.
Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Dabei gibt es keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen von Ihnen gefordert werden. Beispielhaft für solch einen Schaden ist eine ausgebrannte Mietwohnung, die Sie verlassen haben, ohne die Herdplatte auszuschalten. Gegen solche Risiken sind Ihre Kinder für die Dauer der ersten Berufsausbildung im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Bezieht das Kind eine eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien mit gedeckt ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir Ihrem Kind den Abschluss eines eigenen Vertrags.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all das auf und ist daher sehr sinnvoll. Auch bei dieser Versicherungssparte ist Ihr Kind im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falls ihr Kind die erste eigene Wohnung oder ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort bezieht, sollten Sie diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre Rechtsschutzversicherung mit einschließen, falls Ihre Familie bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso ist zu prüfen, ob der erste Pkw Ihres Kindes mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!