Nach Ende des Studiums – der erste Job
Mit dem Eintritt ins Berufsleben beginnt für Hochschulabsolventen der Ernst des Lebens. Konnte man das Studium noch als Anhängsel der Schulzeit sehen, steht man nun auf eigenen Beinen. Man ist nun endgültig im Erwachsenenleben angekommen und muss nun Verantwortung für sich selbst übernehmen – und natürlich auch die Risiken und Chancen der neuen Situation bedenken.
Mit dem Ende Ihres Studiums fallen Sie oft automatisch aus fast allen Verträgen heraus, in denen Sie über Ihre Eltern noch mitversichert waren. Hier müssen Sie nun für eigenen Versicherungsschutz sorgen. Selbstverständlich ist in Ihrer Situation nicht jede Versicherung wirklich notwendig oder sinnvoll. Wir möchten daher die wichtigsten kurz ansprechen.
Was brauchen Sie?
Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Stellen Sie sich beispielsweise vor, ihre Mietwohnung brennt ab, weil sie vor dem Weggehen vergessen haben den Herd auszuschalten.
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher äußerst sinnvoll. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?
Unfallversicherung
Aus der Familienunfallversicherung Ihrer Eltern fallen Sie nicht automatisch heraus. Hier bleiben Sie als versicherte Person so lang versichert, bis Ihre Eltern Sie aus dem Vertrag heraus nehmen lassen. Es empfiehlt sich in jedem Fall zu prüfen, ob die ggf. gebotenen Versicherungssummen ausreichend hoch gewählt wurden – und ob die für Sie hinterlegte Berufsgruppe korrekt ist. Ist die Berufsgruppe falsch hinterlegt, kann es im Schadensfall dazu kommen, dass die Leistung auf den Zahlbeitrag angepasst wird. In der Folge erhalten Sie dann eine deutlich niedrigere Entschädigung. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal den Alltag bewältigen können. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Auch eine Unfallversicherung muss daher zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung besitzen, sollten Sie die korrekte und ausreichende Deckungshöhe prüfen lassen.
Hausratversicherung
Oft fallen der Eintritt ins Berufsleben und der Bezug der ersten „richtigen“ eigenen Wohnung zusammen. Man steht auf eigenen Beinen, verdient eigenes Geld und möchte dann natürlich auch vernünftig wohnen. Die Tage in der WG oder der Studentenbude möchte man nicht missen, aber auf Dauer ist das meist nichts. Schnell sammeln sich in einer Wohnung hohe Werte an. Dessen wird man sich oft erst nach einem Schadensfall bewusst. Die Hausratversicherung erstattet die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung nach Totalschaden Ihres Hausrats. Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Gefahren decken einen Großteil dessen ab, was Ursache für einen Schaden sein kann (u. a. Einbruch-Diebstahl, Brand, Leitungswasser, usw.). Gewiss kann man den neuen Fernseher nach einem Überspannungsschaden noch selbst bezahlen – der Ersatz einer komplett neuen Wohnungseinrichtung, von Kleidung, Elektronik, etc. nach einem Brand, kann schnell zu einem existenzbedrohenden Problem werden. Auch die Hausratversicherung sehen wir daher als „must have“.
Glasversicherung
Die Glasversicherung zählt zwar nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen, sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung weil Sie die Tür ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müssen Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert