Wie man als privater Tierhalter seine Lieblinge absichern kann
Oft genießen Tiere den Status von Familienmitgliedern. Aber auch seitens des Gesetzgebers stehen Tiere unter besonderem Schutz. Sie sind schon längst keine Sachen mehr, was Ihnen als Tierhalter wohl auch nicht in den Sinn gekommen wäre. Eine tiergerechte Haltung beinhaltet viele Elemente. Eines davon ist die Versorgung im Krankheitsfall. Wird Ihr Tier krank oder erleidet einen Unfall, entscheidet nicht der Marktwert darüber, ob Sie zum Tierarzt gehen oder nicht. Sie tun es aus Zuneigung zu Ihrem Tier. Bedenken Sie bitte auch, dass Ihre Verantwortung fürs Tier auch Schäden umfasst, die es verursacht.
Tiere verdienen eine besondere Absicherung.
Sie haben ein Luxustier
Haustiere sind Luxustiere, da sie nicht gehalten werden, um irgendeine Art von Ertrag mit ihnen zu generieren (z. B. Mastvieh), bzw. sie einen bestimmten Zweck erfüllen zu lassen (z. B. Wachhund).
Typische Haustiere sind:
- Hunde
- Katzen
- Vögel
- Schildkröten
- Meerschweinchen, usw.
Halter haften für ihre Tiere
Haftungsgrundlage § 833 BGB
„(1) Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden aus bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“
Vereinfacht kann man also sagen, dass Schäden durch Nutztiere nur dann erstattungspflichtig sind, wenn dem Halter ein Verschulden vorgeworfen werden kann (Verschuldenshaftung). Beim Luxustier spielt der Grad des Verschuldens des Halters keine Rolle. Schäden müssen aus der reinen Gefährdungshaftung heraus beglichen werden. Der Luxustierhalter haftet also grundsätzlich immer für Schäden, die sein Tier verursacht.
Haftpflichtansprüche richtig absichern
Der Großteil aller „harmloseren“ Haustiere (z. B. Hamster, Katze, Papagei,…) sind bereits über eine Privathaftpflichtversicherung versichert. Für Tiere, die ein größeres Gefährdungspotential besitzen, kann eine gesonderte Haftpflichtdeckung nötig ist. Üblicherweise sind dies Hunde und Pferde (auch Ponys, Esel, Maultiere,u. ä.). Für andere gefährlichere Luxustiere (z. B. Spinnen, Schlangen, Echsen, usw.) empfiehlt es sich immer, das Gespräch mit Ihrem Privathaftpflichtversicherer zu suchen