Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Guten Rutsch…?

Um ein neues Haus zu bauen, wird von einem Tiefbauunternehmen eine Grube für das Kellergeschoss ausgehoben. Da das Grundstück am unteren Ende eines Hangs liegt, müssen die umliegenden Häuser abgestützt werden. Beim Abstützen eines dieser Häuser wird dessen Mauerwerk stark beschädigt. Der Schaden wird im ersten Gutachten auf knapp 30.000 Euro geschätzt. Die Betriebshaftpflicht kommt für alle entstehenden Kosten auf.

Nicht so gut gerüstet…

Ein Mehrfamilienhaus soll neu verputzt und gestrichen werden. Hierfür wird extra ein Gerüst gemietet und vom Gerüstbaubetrieb aufgebaut. Nachts löst sich ein Brett und es fällt auf das Auto des Nachbarn. Die Reparaturrechnung begleicht die Betriebshaftpflicht des Gerüstbauers.