Jagdhaftpflichtversicherung
Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagdhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat.
Die Gefahr, bei der Jagd unabsichtlich einen Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Und gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Durchschuss
Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden PKWs. Der Geschädigte machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur seines PKWs geltend. Der Schaden wurde auf ca. 750 € geschätzt.
Verwechslung
Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss diesen in die Hand. Der Geschädigte forderte Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Die Kosten wurden auf ca. 3.500 € geschätzt.