KFZ-Handel- und Handwerksversicherung

Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen,… – all dies lässt sich nur über eine KFZHandel- und Handwerkversicherung abdecken. Angesichts der Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen können, legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes wärmstens ans Herz.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Probefahrt mit Kundenfahrzeug

Nach erfolgter Reparatur des Turboladers eines Kundenfahrzeugs unternahm der Mechaniker eine Probefahrt mit dem Wagen. Da er eine Kurve falsch einschätzte, brach ihm das Heck aus. Der Wagen stellte sich quer und rammte dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Sowohl der Schaden am fremden PKW, wie auch der am Wagen des Kunden wurden von der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt übernommen (Haftpflicht – Schaden am fremden Fahrzeug, Vollkasko – Schaden am Fahrzeug des Kunden).

Probefahrt mit Handelsfahrzeug

Ein Kunde interessierte sich für einen Gebrauchtwagen eines Händlers. Vor dem Kauf wollte er aber auf jeden Fall noch eine Probefahrt unternehmen. Weil der Wagen aber natürlich nicht zugelassen war, musste sich der Händler um den nötigen Haftpflichtversicherungsschutz kümmern. Sonst hätte er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Der Händler montierte seine rote Nummer (06er-Kennzeichen) am Fahrzeug, und konnte so kurzfristig für den nötigen Versicherungsschutz sorgen.