Kraftfa
hrtversicherung für Exoten
Es ist doch immer wieder schön, wenn man sich auch mal etwas gönnt. Und welcher Traum könnte schöner in Erfüllung gehen, als ein automobiler? Vor das Fahrvergnügen hat der Gesetzgeber allerdings den Versicherungsschutz gesetzt – und gerade an diesem kann es schnell scheitern. Der Großteil der Versicherer tut sich mit Exoten, die nicht an jeder Straßenecke stehen, schon wegen des Anschaffungspreises sehr schwer. Soll der Versicherungsschutz auch zur Exklusivität des Fahrzeugs passen, dünnt sich das Feld der Anbieter noch weiter aus.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Der Verkehrsunfall und die Leasingbank
Herr Dr. Renz erfüllte sich einen Kindheitstraum, als er den Leasingvertrag für seinen Maserati Quattroporte unterschrieb. Zwei Jahre später erwachte er schmerzhaft aus diesem Traum, als ihm Nachts auf der Autobahn ein Reh begegnete, das sich dorthin verirrt hatte. Nach der Kollision mit dem Tier schleuderte der Wagen und prallte zwischen den Leitplanken hin und her, bis er endlich zum Stillstand kam. Der seitens der Kaskoversicherung beauftragte Gutachter stellte fest: wirtschaftlicher Totalschaden. Der Versicherer erstattete einen Zeitwert von 80.000 Euro an die Leasingbank, bei der jedoch noch ein Restleasingwert von 100.000 Euro steht. Die Bank fordert die Differenz bei Herrn Renz ein. Mit einer GAP-Deckung wäre der Anspruch der Bank vom Versicherer vollständig ausgeglichen worden.
Auf den Hund gekommen
Das Wochenende in der Schweiz begann für Frau van der Haardt und ihren Tesla Roadster angenehm sonnig. Die Freunde trübte sich drastisch, als sie einen kleinen Ort durchfuhr und hinter einer engeren Kurve ein Bernhardinermischling auftauchte. Trotz geistesgegenwärtiger Vollbremsung ließ sich ein Zusammenprall nicht mehr verhindern. Die Kosten der Reparatur belaufen sich auf 10.000 Euro, ein Besitzer des Hundes hat sich nicht ausmachen lassen – und die Teilkasko zahlt keinen Cent, da bei diesem Versicherer nur Schäden mit Haarwild gem. dt. Jagdrecht gedeckt sind.