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Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig!
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen – von einer klassischen Rentenversicherung über Riester bis Rürup, etc. Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige Vorteile. Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.
Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sie ist existenziell wichtig!
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen – von einer klassischen Rentenversicherung
Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest, dass die gesetzliche Rente alleine nicht reicht.
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Aus diesem Grund funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente nur eines Rentners finanziert, bezahlen heute diese drei Einzahler bereits für zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig (Stichwort: Zinseszins-Effekt)!
Übrigens sollten nicht nur Normalverdiener zusätzlich vorsorgen. Gerade z.B. Fach- und Führungskräfte haben eine große Lücke, da sie nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und darüber hinaus keine weiteren Rentenansprüche aufbauen.
Zusätzliche Altersvorsorge ist nicht nur sinnvoll, sondern für jeden Arbeitnehmer existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest, dass die gesetzliche Rente alleine nicht reichen wird.
Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d.h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Aus diesem Grund funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente nur eines Rentners finanziert, bezahlen heute diese drei Einzahler bereits für zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig (Stichwort: Zinseszins-Effekt)!
Übrigens sollten nicht nur Normalverdiener zusätzlich vorsorgen. Gerade z.B. Fach- und Führungskräfte haben eine große Lücke, da sie nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und darüber hinaus keine weiteren Rentenansprüche aufbauen.
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.
Das Thema „Dienstunfähigkeit“ wird von vielen Beamten noch immer verharmlost. Gerade nach der Lebenszeitverbeamtung wird hier gerne von einer „Vollkasko-Absicherung“ im Ernstfall ausgegangen. Die wenigsten Beamten wissen wirklich, wie hoch ihre Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit (DU) tatsächlich ausfallen würden. Auch die schlechte Versorgungssituation von Beamten auf Widerruf bzw. auf Probe ist vielen Betroffenen unbekannt. Um einen Einkommensverlust im Falle der DU auffangen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel nur dringend zu empfehlen.
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Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg und das führt fast immer zu dramatischen Veränderungen des Alltags. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus. Piloten und Fluglotsen gehören zu den Berufsgruppen, die bereits dann schon nicht mehr arbeiten dürfen, bevor eine Erkrankung es ihnen tatsächlich unmöglich macht, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Hier bedarf es der „Loss of License – Klausel“, um die Absicherung zu komplettieren.
Wer mit dem Gedanken spielt, seine Lebensversicherung zu kündigen, hat dafür im Regelfall eine von zwei Motivationen: man möchte/kann die Beiträge nicht mehr aufbringen oder man benötigt Geld aus dem Vertrag. Beide Ziele können erreicht werden, ohne gleich den ganzen Vertrag auflösen zu müssen. Denn die Kündigung eines Vertrages geht normalerweise immer mit einem Verlust einher, den Sie einfach vermeiden können. Wir möchten Ihnen hier gerne die Möglichkeiten vorstellen, wie Sie Ihren Vertrag auf Ihre aktuelle Situation anpassen können. So erhalten Sie sich die Chance, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Altersvorsorge einsteigen zu können.
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2009 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 2,3 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen.
Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalen“ altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen. Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.
Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: In den nächsten zwanzig Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% wachsen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.
Es ist sicher keine Neuigkeit für Sie: Die Gesetzliche Rente reicht nicht! Im Durchschnitt erhalten aktuelle Rentner keine 800 Euro im Monat. Frauen sind hier – bedingt durch Erziehungszeiten und eine höhere Quote an Arbeit in Teilzeit – in der Regel noch schlechter gestellt. Nur selten erhalten sie mehr als monatlich 500 Euro. Im bestmöglichen Fall können Sie nach heutigem Stand mit maximal 60 bis 65 % Ihres derzeitigen Nettoeinkommens rechnen. Dieser bestmögliche Fall setzt aber voraus, dass Ihnen Phasen der Arbeitslosigkeit, längeren Krankheit, Erziehungszeiten, Pflegezeit für Angehörige,… erspart bleiben. Weiterhin dürfen Sie beim Einkommen keine Schwankungen nach unten erfahren – und bis zum 67. Lebensjahr werden Sie voraussichtlich auch arbeiten müssen.
Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie zumindest 45 Versicherungsjahre nachweisen (in der Regel Arbeitsjahre), damit der vorzeitige Ruhestand nicht mit Rentenkürzungen bestraft wird. Wer kann in der heutigen Zeit all diese Hürden nehmen? Weder bei den Akademikern noch bei den Arbeitern wird man dies als Regelfall antreffen.
Die Zahl, die Ihnen in der jährlichen Renteninformation prognostiziert wird, geht also von Rahmenbedingungen aus, die man nicht mehr als selbstverständlich ansehen kann. Die Realität im Alter muss daher etwas magerer eingeschätzt werden – schon, damit Sie eine gewisse Planungssicherheit für Ihren Ruhestand haben.
Was denken Sie: Wie viel Rente werden Sie einmal erhalten? Und was können Sie sich für die Summe monatlich leisten? Die Mehrheit der Bevölkerung schätzt die Höhe der späteren Rente zu hoch ein. Jeder Vierte sogar um mehr als 50%. Dabei liegen Wunschrente und Realität liegen meist weit auseinander.
Tatsächlich erhält statistisch gesehen jeder zweite Mann monatlich weniger als 1.050 € Rente. Bei Frauen sind es sogar weniger als 450 €. Auch die später zur Verfügung stehende Kaufkraft dieser Renten wird meist falsch eingeschätzt: Nur wenige denken an die Auswirkungen der Inflation.
Dass man fürs Alter sparen muss, hört man inzwischen gefühlt schon im Kindergarten. Das Schreckgespenst der Altersarmut geistert ungebremst durch alle Medien – und das Dumme dabei ist, dass es absolut real ist. Betrachtet man die laufenden Fixkosten, die ein durchschnittlicher Rentner heute stemmen muss, unterscheiden sich diese kaum von denen eines Arbeitnehmers. Beide Bevölkerungsgruppen leiden unter steigenden Preisen bei stagnierenden Einkommenshöhen. Dies und die dank medizinischem Fortschritt anhaltende Tendenz zu einem immer längeren Leben schaffen einen zwingenden Bedarf nach einem lebenslangen Zusatzeinkommen.
Die einzige Möglichkeit dazu, ein solches in Deutschland zu schaffen, besteht in Form einer Rentenversicherung. Eine Alternative existiert nicht, da nirgends sonst der Faktor der Lebenslänglichkeit garantiert eingebaut werden kann.
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!
Eine sehr interessante Möglichkeit, für später vorzusorgen, bietet die sog. Riester-Rente. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.
Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen – finanzielle Verpflichtungen sollten nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten.
Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.
Durch eine Absicherung gegen schwere Krankheiten schützen Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen.
Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht, Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen. Dank einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhalten Sie bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung.
So schaffen Sie sich im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, um sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!
Zugegeben, es ist nicht sehr angenehm, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört auch zum Leben, sich mit Fragen wie z. B. „Wie soll meine Beerdigung aussehen?“ und „Wer bezahlt meine Bestattung?“ auseinander zu setzen.
Früher war es einfacher: Über 10 Jahre war das Sterbegeld Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Aber bereits seit 1998 wurde die Sterbegeldleistung schrittweise reduziert und ist seit 2004 sogar ersatzlos gestrichen. Das heißt, im Sterbefall haben Hinterbliebene keinen Anspruch auf eine Sterbegeldleistung aus der GKV mehr.
Der Tod eines Angehörigen ist für die Hinterbliebenen traurig genug. Oft kommt dazu aber noch die finanzielle Belastung durch die Bestattungskosten. Um Ihre Angehörigen davor zu schützen, sollten Sie rechtzeitig mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorsorgen. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein, ohne dass ausreichend Rücklagen dafür gebildet wurden.
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente wird nicht reichen. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzlich Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zwingend zusätzlich vorsorgen. Die Notwendigkeit privater Altersvorsorge ist vielen Bürgern bewusst. Für viele davon stellt das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung einen wesentlichen Pfeiler der privaten Vorsorge dar, um im Alter mietfrei leben zu können.
Mit Einführung der sog. Riester-Rente hat Vater Staat eine Möglichkeit geschaffen, die Ihnen hierbei helfen kann. Die Riester-Rente zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen. Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.
Nach langen, zähen Verhandlungen beschloss die Regierung im November 2019 die Grundrente. Da wurde mit harten Bandagen gekämpft und sogar das Fortbestehen der großen Koalition davon abhängig gemacht. Als man sich auf einen Kompromiss verständigt hatte, wirkten alle Beteiligten sehr zufrieden und es schwang unausgesprochen im Raum, dass man da etwas Großes auf den Weg gebracht hat.
Die Idee, Selbständige und Freiberufler zur Altersvorsorge zu verpflichten, geistert bereits seit einigen Jahren durch Berlin. Immer wieder gelangten Gedankenspiele an die Öffentlichkeit — passiert ist im Nachgang dann aber nichts. Nun kündigte Bundessozialminister Hubertus Heil aber, bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf an, der Selbständige zur Altersvorsorge verpflichtet — und dann kann alles sehr schnell gehen. Wir möchten, dass Sie zumindest grundsätzlich vorbereitet sind, um sich zu gegebener Zeit richtig entscheiden zu können.