Manager-Rechtsschutz

Als Firmenlenker stellt man besondere Ansprüche an Sie. Auch rechtlich befinden Sie sich in einer besonderen Situation, die mit dem Umfang einer normalen Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Speziell auf Ihren Bedarf abgestimmter Rechtsschutz löst das Problem und hilft Ihnen, Ihr gutes Recht zu bekommen, ohne dabei das finanzielle Risiko der rechtsstreitlichen Kosten eingehen zu müssen..

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Strafverfahren Nr. 1 – Sozialabgabenbetrug

Eine Bäckereikette hatte nach Absprache mit der kompletten Belegschaft alle Mitarbeiter in eine GmbH ausgelagert. Die Mitarbeiter sollten so die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeitslöhne pauschal zu versteuern. Wer das nicht wollte, konnte weiterhin regulär und regelbesteuert arbeiten. Die Arbeitskräfte wurden nun nach Bedarf von der GmbH geliehen. Das Finanzamt erklärte dieses Vorgehen im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung für legal. Der Zoll hingegen war ganz anderer Meinung: Er leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Sozialabgabenbetrugs gegen alle Geschäftsführer ein. Da ein Anwalt in Deutschland in solchen Fällen nur einen Beschuldigten vertreten darf, muss jeder der Geschäftsführer von einem anderen Anwalt verteidigt werden. Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von drei Jahren im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsrechts können je Beschuldigtem schnell 100.000 Euro und mehr an Rechtskosten anfallen. Man beachte: Keiner der Geschäftsführer hat wissentlich einen Fehler gemacht und die Ursache des Verfahrens liegt einzig darin, dass zwei Behörden einen Sachverhalt unterschiedlich bewerten.

Strafverfahren Nr. 2 – fahrlässige Tötung

Ein Sachbearbeiter arbeitete mit großem Engagement im Lohnbüro seines Unternehmens. Im Zuge einer Firmenübernahme durch neue Eigentümer wurde die Stelle einer Kollegin gestrichen. Man hatte wohl übersehen, dass im Lohnbüro u. a. auch die Einsatzplanung für Zeitarbeiter angesiedelt war. In der Folge war das gleichbleibende Arbeitspensum von ihm alleine zu bewältigen. Da allmonatlich die Auszahlung der Löhne von seiner Vorarbeit abhängig war, war es quasi unumgänglich, täglich im Schnitt 12 bis 14 Stunden zu arbeiten. Das Problem wurde von ihm weder bei der Geschäftsleitung noch beim Betriebsrat angesprochen. An einem Abend passierte es auf dem Heimweg dann: Durch die lange Arbeit erschöpft, fielen ihm auf der Landstraße fahrend die Augen zu und er verunglückte tödlich. Seine Witwe äußerte gegenüber der Polizei, dass ihr Mann immer so lange hatte arbeiten müssen. Dieser Unfall führte zur Anklage des Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Man sah die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Bediensteten verletzt, da man bei solch langen regelmäßigen Arbeitszeiten davon ausgehen konnte, dass die Gesundheit des Mitarbeiters geschädigt wird und/ oder es zu einem Unfall kommen musste.

Streit rund um Anstellungsvertrag – Tantieme

Einer der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages die in Höhe von 230.000 Euro zugesagte Tantieme für das laufende Geschäftsjahr. Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der Anwalt des Geschäftsführers erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR.

Für wen sind die Versicherungen?

Für alle „Manager“ von Kapitalgesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.). Je nach Rechtsschutzart kann es ggf. Ausnahmen bei der Versicherbarkeit geben (z. B. Prokuristen).

Grundsätzlich können alle Teilbereiche des Manager-Rechtsschutzes sowohl von Einzelpersonen, die sich absichern möchten, abgeschlossen werden, als auch von dem Unternehmen, für das sie tätig sind.

Was ist versichert?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.