Straf-Rechtsschutz Gewerbe

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Fliesenleger

Einem Fliesenleger wird vorgeworfen, Fliesenreste und Bauschutt des öfteren im Wald entsorgt zu haben. Gegen ihn wird ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallgesetz eingeleitet. Da sich bei den gefundenen Schutthaufen auch Reste eines älteren Spezialklebers finden, der u. a. sehr gefährliche Chemikalien enthält, wird zusätzlich wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen ermittelt.

Gastwirtschaft

In einer Gastwirtschaft fällt kurz vor dem Wochenende die Bierzapfanlage aus. Weil vom Wartungsdienst niemand zu erreichen ist, versucht der Wirt kurzerhand selbst, das Problem zu lösen und die Anlage mit einem aggressiven Reinigungsmittel zu reinigen. Die Getränkeschankanlagenverordnung untersagt dies aber. Ein anonymer Hinweis beim Ordnungsamt führt zu einem Ermittlungsverfahren.