Rückrufkostenversicherung
Rückrufaktionen kennt man vor allem aus der KFZ-Industrie. Über Kundenanschreiben und über die Medien werden dort Halter eines bestimmten Modells, eines bestimmten Fertigungszeitraums in die Werkstatt gebeten, um Nachbesserungen vorzunehmen. Auch Lebensmitteldiscounter tauchen häufiger mit einzelnen Produkten im Fernsehen auf und bitten um Rückgabe oder Umtausch. Grund für diese Aktivität ist die Produkbeobachtungspflicht, die sich aus der Produzentenhaftung ergibt – und man möchte natürlich auch größeren Schaden abwenden, der durch Schadenersatzansprüche Geschädigter und Imageverlust entstehen kann. Die Kosten dieser Rückrufaktionen können über eine Rückrufkostenversicherung aufgefangen werden.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Unterhaltungselektronik
Ein Hersteller von Fernsehgeräten stellt bei Qualitätsprüfungen fest, dass ein Teil der Produktion von Fernsehgeräten der Serie Blanus, die über den Zeitraum von 2 Jahren hergestellt worden waren, mangelhafte Lötstellen aufweisen. Diese können zur Überhitzung des Gerätes mit Brandgefahr und somit zu erheblichen Personenschäden führen. Da die betroffenen Besitzer weder dem Hersteller noch den Händlern/Verkaufsgeschäften bekannt sind, muss zur Abwendung der Gefahr eine Rückrufaktion durchgeführt werden. Mit Zeitungsinseraten und Radiodurchsagen werden die Käufer aufgefordert, die Geräte zur Überprüfung bei ihrem Händler abzugeben.
Spielwaren
Ein Spielzeughersteller wird von einem Händler darauf aufmerksam gemacht, dass sich bei einer von ihm produzierten Teddybärserie die Augen beim Spielen lösen. Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Augen verschlucken und daran ersticken. Der Hersteller fordert daraufhin in einer Rückrufaktion zur Rückgabe der Teddybären auf.