Sorgenfreie Nutztierhaltung

Die Absicherung von Tieren

Als Tiernutzer sollte man sich frühzeitig um den Versicherungsschutz für seine Nutztiere kümmern, denn viele Risiken können schnell die eigene Existenz bedrohen.

Wer ein Tier hält, trägt dafür auch die Verantwortung. Das bedeutet, dass Sie Schadenersatz leisten müssen, wenn Ihr Tier einen anderen schädigt. Aber auch Tiere genießen seitens des Gesetzgebers besonderen Schutz und eine artgerechte Tierhaltung steht weit oben auf der politischen Agenda. Auch die Behandlung bei Krankheit zählt hierzu. Krankheit kann aber auch schnell zur Nottötung oder Keulung führen. Generieren Sie aus Ihren Tieren einen Ertrag, muss der Wert des Tieres abgesichert werden, damit sich die Mühen der Aufzucht auch lohnen.

Nutztiere

Nutztiere werden gehalten, damit sie dem Halter einen bestimmten Nutzen bieten. So dient der Wachhund dem Schutz des eigenen Anwesens und die Milchkuh oder das Schwein als Grundlage des eigenen Erwerbslebens. Typische Nutztiere sind:

  • Hunde
  • Pferde
  • Rinder
  • Schweine
  • Hühner, usw.

Halter haften für ihre Tiere

Haftungsgrundlage § 833 BGB

„(1) Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden aus bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Vereinfacht kann man also sagen, dass Schäden durch Nutztiere nur dann erstattungspflichtig sind, wenn dem Halter ein Verschulden vorgeworfen werden kann (Verschuldenshaftung). Beim Luxustier (§ 833 Abs. 1 BGB) spielt der Grad des Verschuldens des Halters keine Rolle. Schäden müssen aus der reinen Gefährdungshaftung heraus beglichen werden. Der Luxustierhalter haftet also grundsätzlich immer für Schäden, die sein Tier verursacht.