Frachtführerhaftungsversicherung

Als Transportunternehmer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren Wohl. Die Ladung ist auf dem Transport einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Güterschadenversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen. Die Frachtführerhaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für Ihr Gewerbe. Diese sieht lediglich eine Mindestdeckung von 8,33 Sonderziehungsrechten vor – Ihre Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Beschädigung

Für eine Glasfabrik transportieren Sie einige Paletten Maßkrüge zu einer süddeutschen Brauerei. Auf dem Weg müssen Sie wegen eines Rehs scharf bremsen. Eine der Paletten war nicht ausreichend gesichert und gerät ins Rutschen. Die Geräusche, die Sie von hinten hören, lassen schon erahnen, was sich auf dem nächsten Rastplatz bewahrheitet: Ein ordentlicher Haufen Scherben! Ihre Frachtführerhaftungsversicherung kommt für den Schaden auf.

Diebstahl

Für eine kurze Pause halten Sie an einem Autohof. Ihr Fahrzeug ist ordentlich verschlossen. In der kurzen Zeit, in der das Fahrzeug unbeaufsichtigt ist, wird es aufgebrochen und samt der Ladung gestohlen. Der verständigten Polizei gelingt es nicht, den Wagen aufzufinden. Während Ihre Vollkaskoversicherung für den Transporter aufkommt, erstattet Ihre Frachtführerhaftungsversicherung die durch den Diebstahl abhanden gekommene Fracht.