Funktionelle Invaliditätsabsicherung
Hinter dem sperrigen Begriff „Funktionelle Invaliditätsabsicherung“ versteckt sich die „eierlegende Wollmichsau“ unter den Versicherungstarifen. Gleich dem tapferen Schneiderlein, schlägt sie gleich mehrere Fliegen bzw. Absicherungsbedürfnisse mit einem Streich. Allerdings verhält es sich hier ähnlich wie mit einem Hausmeister: Der kann auch vieles relativ gut – der Profi-Handwerker löst seinen Bereich allerdings immer besser. Dennoch kann diese Form der Absicherung eine interessante Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder auch zur Unfallversicherung mit Kapitalzahlung sein.
Leistungsbeispiele aus der Praxis
Sturz von der Leiter
Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Unfälle zählen zu den versicherten Schadenursachen der FI. Für den Rest seines Lebens erhält er aus seinem FI-Vertrag seither eine monatliche Rente, von der er größtenteils lebt.
Übles Geburtstags„geschenk“
Ein Kind tobt an der Feier anlässlich seines 10. Geburtstags mit seinen Gästen im Garten. Offenbar wird die Anstrengung zu viel und es fällt ohnmächtig um. Im Krankenhaus stellt man eine Schädigung des Herzens fest. Diese zog sich das Kind möglicherweise bei einer schwereren Erkältung zu. Die Schädigung lässt übermäßige Anstrengung dauerhaft nicht zu, was das Kind erheblich einschränkt. Aus dem Berufswunsch, Panzerfahrer bei der Bundeswehr zu werden, wird so wohl nichts. Die FI, die von den Eltern abgeschlossen wurde, leistet lebenslang die vereinbarte Rente – auch Organschäden fallen unter den Schutz der FI. Das gleicht zumindest den Einkommensunterschied zu einem „normalen“ Beruf etwas aus.